Beim klassischen Führerschein gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen bei den Voraussetzungen zum Erwerb des Führerscheins und auch bei der Ausbildung. Die Führerscheinausbildung gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil. Außerdem ist ein Erste Hilfe Kurs zu absolvieren. Um den Führerschein fürs Auto erhalten zu können, muss man auf alle Fälle eine Fahrschule besuchen, auch bei der Selbstausbildung (L-Tafel/Übungsfahrt).
Ausbildung in der Fahrschule:
Wer die gesamte Ausbildung in einer der österreichischen Fahrschulen macht, hat den Vorteil sich nicht über alles kümmern bzw. die Bewilligung von Übungsfahrten (L-Taferl - Ausbildung) durchführen zu müssen. Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 17½ Jahre
Ablauf der Mehrphasen-Ausbildung:
Angaben zur Probezeit siehe Klasse A.
Voraussetzung: C-Schein - Wollen Sie Ihren C-Schein nur für private Zwecke, für die Feuerwehr oder für nicht-gewerbliche Fahrten nützen, so brauchen Sie wie bisher keine Berufskraftfahrerausbildung.
Wenn Sie aber anschließend mit einem Lkw über 3,5 t hzGG gewerblich fahren wollen, so müssen Sie noch zusätzlich die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation erwerben. Dazu sind nötig:
Berufskraftfahrer-Weiterbildung:
Unter "Kurstermine" sind die aktuellen Termine der Weiterbildung der Berufskraftfahrzeuger ersichtlich.
Die Führerscheinklasse A ist ab dem Alter von 21 Jahren zu erwerben. Wer jedoch schon mit 18 Jahren Motorrad fahren möchte, kann dies mit der Vorstufe A machen - die Vorstufe A wird automatisch nach 2 Jahren zu einem vollwertigem A-Führerschein.
Ausbildung zum A-Führerschein:
Für beide Varianten des Motorrad Führerscheins, ist die selbe Ausbildung zu absolvieren. Die Führerscheinausbildung gliedert sich in den Theorie- und Praxisteil und unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.
Ablauf der Mehrphasen-Ausbildung:
A und B-Führerschein gleichzeitig:
Macht man die Klasse A den B-Führerschein gleichzeitig, so ist der allgemeine Teil der Theorie für beide Führerscheinklassen gültig! Die klassenspezifische Unterrichtseinheiten müssen sowohl für A- als auch für die B-Klasse besucht werden.
Probezeit:
Der Führerschein der Klasse A ist in den ersten zwei Jahren ein Probeführerschein. Innerhalb der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Bei sonnstigen schweren Verstöße (z.B. Fahrerflucht, Vorrangverletzung etc.) kann von der Behörde eine Nachschulung angeordnet werden. Dadurch verlängert sich der Probeführerschein um ein weiteres Jahr.
Voraussetzung: Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B
Klasse D1: Mindestalter von 21 Jahren
Klasse D: Mindestalter von 24 Jahren oder Mindestalter von 21 Jahren und Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder Mindestalter von 21 Jahren und Einschränkung auf das Lenken von bestimmten Fahrzeugen zum Zweck der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zum Zweck der technischen Entwicklung bei Reparatur- und Wartungsarbeiten
16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs
Neben einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs müssen sich Bewerberinnen/Bewerber der Lenkberechtigung der Klasse D (nicht D1!) einem verkehrspsychologischen Screening unterziehen (zusätzlich zum ärztlichen Gutachten).
Untersucht werden u.a. die Beobachtungs- und Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Koordination sowie Motivation für den Erwerb dieser Lenkberechtigung.
Befristung:
Die Lenkberechtigung für die Klasse D(D1) muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Fahrzeugen der Klasse D gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille).
Umfang der Lenkberechtigung:
Ausbildung:
Theoretische Lehrinhalte für die Klasse C (klassenspezifischen Teil): 10 Unterrichtseinheiten
Praxisausbildung: abhängig davon, ob man eine Ausdehnung einer Lenkberechtigung (Klasse B auf die Klasse C/C1) oder während dem B-Schein die Ausbildung für die Klasse C/C1 macht.
Sonderbestimmungen:
Die Lenkberechtigung für die Klasse C darf nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt werden.
Fahrzeuge der Klasse C, deren höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 7,5 t beträgt, dürfen nur von einem Lenker in Betrieb genommen und gelenkt werden, bei dem der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.
Modul 1 - Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik
Zielgruppe für Weiterbildung-Modul 1 D95: Personen, die beruflich mit Personen- oder Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit LenkerInnen). Personen die ihren Beruf weiterhin gewerblich ausüben möchten, benötigen sie einen entsprechenden Nachweis der teilgenommenen Weiterbildungsmodule (Umfang 35 UE bis Stichtag September 2014 für D95). Die Personen die die Weiterbildung im vorgeschriebenen Zeitraum nicht absolviert haben, ist der Führerschein weiterhin gültig aber die Beraufsausübung ist nicht mehr möglich.
Daher ist die Weiterbildung rechtzeitig zu absolvieren. Die Eintragung im Führerschein von Weiterbildungen gilt ab Eintragungsdatum, nicht Weiterbildungs-Kursdatum.
Ziel für Weiterbildung-Modul 1 D95: Die TeilnehmerInnen dieses Weiterbildungs-Moduls D95 sollen ein umfassendes Bewusstsein für die unterschiedlichen Risiken des Straßenverkehrs entwickeln. In diesem Weiterbildungs-Modul werden Kenntnisse der kinematischen Kette, der Druckluftbremse und der modernen Sicherheitstechnik vermittelt. Unser Ziel ist es die Weiterbildung leicht Verständlich und spielerisch mit vielen Beispielen Ihnen zu übermitteln.
Kursinhalte des Weiterbildungs-Modul1 D95:
Voraussetzungen für Weiterbildung D95: Lenkberechtigung der Klasse C / C1 (Güterverkehr)
TeilnehmerInnenanzahl: 20 Personen (max pro Weiterbildungs-Modul 1 D95)
Modul 2 - ECO Training - Spritsparen mit Praxisteil
Zielgruppe für Weiterbildung-Modul 2 D95: Personen, die beruflich mit Personen- oder Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit LenkerInnen). Personen die ihren Beruf weiterhin gewerblich ausüben möchten, benötigen sie einen entsprechenden Nachweis der teilgenommenen Weiterbildungsmodule (Umfang 35 UE bis Stichtag September 2014 für D95). Die Personen die die Weiterbildung im vorgeschriebenen Zeitraum nicht absolviert haben, ist der Führerschein weiterhin gültig aber die Beraufsausübung ist nicht mehr möglich.
Daher ist die Weiterbildung rechtzeitig zu absolvieren. Die Eintragung im Führerschein von Weiterbildungen gilt ab Eintragungsdatum, nicht Weiterbildungs-Kursdatum.
Ziel für Weiterbildung-Modul 2 D95: Der richtige Umgang und das Wissen von moderner Fahrzeugtechnik ist sehr wichtig für die Senkung des Spritverbrauchs, die Vermittlung von Umweltbewusstsein und Wichtigkeit von der wirtschaftlichen Fahrweise im Berufsleben ist das Ziel des Eco-Trainings Weiterbildung D95.
Unser Motto heisst für diese Weiterbildung D95, Wenn Du beim Fahren Sprit sparst ! geht es der Umwelt gut, geht es Deinem Chef gut und daher Deinem Arbeitsplatz GUT...
Kursinhalte des Weiterbildungs-Modul 2 D95:
Voraussetzungen für Weiterbildung D95: Lenkberechtigung der Klasse C / C1 (Güterverkehr)
TeilnehmerInnenanzahl: 20 Personen (max pro Weiterbildungs-Modul 2 D95)
Modul 3 - Arbeitsrecht und Verkehrsräume
Zielgruppe für Weiterbildung-Modul 3 D95: Personen, die beruflich mit Personen- oder Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit LenkerInnen). Personen die ihren Beruf weiterhin gewerblich ausüben möchten, benötigen sie einen entsprechenden Nachweis der teilgenommenen Weiterbildungsmodule (Umfang 35 UE bis Stichtag September 2014 für D95). Die Personen die die Weiterbildung im vorgeschriebenen Zeitraum nicht absolviert haben, ist der Führerschein weiterhin gültig aber die Beraufsausübung ist nicht mehr möglich.
Daher ist die Weiterbildung rechtzeitig zu absolvieren. Die Eintragung im Führerschein
von Weiterbildungen gilt ab Eintragungsdatum, nicht Weiterbildungs-Kursdatum
Ziel für Weiterbildung-Modul 3 D95: Dieses Modul umfasst die Kenntnisse im Bereich der Sozialvorschriften und der aktuellen Verkehrsvorschriften. Gleichzeitig wird der richtige Umgang und die Funktion mit dem digitalen Kontrollgerät erklärt.
Kursinhalte des Weiterbildungs-Modul 3 D95:
Voraussetzungen für Weiterbildung D95: Lenkberechtigung der Klasse C / C1 (Güterverkehr)
TeilnehmerInnenanzahl: 20 Personen (max pro Weiterbildungs-Modul 3 D95)
Modul 4 - Personen-, Ladungssicherheit und Bus-Vorschriften
Zielgruppe für Weiterbildung-Modul 4 D95: Personen, die beruflich mit Personen- oder Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit LenkerInnen). Personen die ihren Beruf weiterhin gewerblich ausüben möchten, benötigen sie einen entsprechenden Nachweis der teilgenommenen Weiterbildungsmodule (Umfang 35 UE bis Stichtag September 2014 für D95). Die Personen die die Weiterbildung im vorgeschriebenen Zeitraum nicht absolviert haben, ist der Führerschein weiterhin gültig aber die Beraufsausübung ist nicht mehr möglich.
Daher ist die Weiterbildung rechtzeitig zu absolvieren. Die Eintragung im Führerschein von Weiterbildungen gilt ab Eintragungsdatum, nicht Weiterbildungs-Kursdatum.
Ziel für Weiterbildung-Modul 4 D95: Grundsätze für die richtige Ladungssicherung sowie die Vorschriften für den LKW-Verkehr ist das Ziel dieses Moduls. Eine grosse Prozentzahl von LKW Unfällen passieren wegen nicht gesicherter, falsch gesicherter oder nicht ausreichend gesicherter Ladungen im Güterverkehr. Zur Vermeidung von Unfällen ist es unerlässlich, die Ladungssicherung mit den richtigen Mitteln und Techniken zu sichern.
Kursinhalte des Weiterbildungs-Modul 4 D95:
Voraussetzungen für Weiterbildung D95: Lenkberechtigung der Klasse C / C1 (Güterverkehr)
TeilnehmerInnenanzahl: 20 Personen (max pro Weiterbildungs-Modul 4 D95)
Modul 5 - Gesundheit und Sicherheitstraining
Zielgruppe für Weiterbildung-Modul 5 D95: Personen, die beruflich mit Personen- oder Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit LenkerInnen). Personen die ihren Beruf weiterhin gewerblich ausüben möchten, benötigen sie einen entsprechenden Nachweis der teilgenommenen Weiterbildungsmodule (Umfang 35 UE bis Stichtag September 2014 für D95). Die Personen die die Weiterbildung im vorgeschriebenen Zeitraum nicht absolviert haben, ist der Führerschein weiterhin gültig aber die Beraufsausübung ist nicht mehr möglich.
Daher ist die Weiterbildung rechtzeitig zu absolvieren. Die Eintragung im Führerschein von Weiterbildungen gilt ab Eintragungsdatum, nicht Weiterbildungs-Kursdatum.
Ziel für Weiterbildung-Modul 5 D95: Das freundliche gepflegte und kompetente Auftreten des LenkerInnen in verschiedenen beruflichen Umständen, sowie die Gesundheit ist das Thema dieses Moduls.
Kursinhalte des Weiterbildungs-Modul 5 D95:
Voraussetzungen für Weiterbildung D95: Lenkberechtigung der Klasse C / C1 (Güterverkehr)
TeilnehmerInnenanzahl: 20 Personen (max pro Weiterbildungs-Modul 5 D95
Voraussetzung: Mindestalter von 18 Jahren ,Mindestalter von 16 Jahren mit folgenden Einschränkungen:
Nur landwirtschaftliche Fahrzeuge
Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife
Vorschreibung von nötigen Bedingungen oder Beschränkungen der Lenkberechtigung
Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Fahrzeugen der Klasse F gilt für unter 20-Jährige eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille).
Lenkberechtigungen der Klasse F gelten grundsätzlich nur in Österreich und in Ländern, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben (z.B. Deutschland, Italien, Slowenien).
Berufskraftfahrer sollten sich nicht nur mit den gängigen Lkw-Typen, deren Bedienung und den zugehörigen Sicherheitsvorschriften auskennen. Ein Staplerführerschein ist für sie ebenso sinnvoll.
Staplerschein erwerben - KursinhalteFür den Staplerschein müssen verschiedene Kenntnisse nachgewiesen werden. Zum einen wird natürlich das Lenken von Staplern vermittelt, zum anderen geht es um Betrieb und Wartung von Staplern. Die zukünftigen Staplerfahrer erfahren neben den grundlegenden Eigenschaften eines Diesel-, Gas- und Elektrostaplers einiges über deren Funktionsweise und die typischen Gefahren, die beim Führen eines solchen Fahrzeugs auftreten können. So werden durch den Staplerschein auch die Kenntnisse vermittelt, die helfen, umsichtig zu reagieren. Dafür werden häufige Unfälle ausgewertet. Unsere praxiserprobten Trainer sorgen dafür, dass die Teilnehmer Gabelstapler sicher und verantwortungsbewusst führen können.
Staplerführerschein - schnell und effektiv erwerbenWer einen Gabelstapler führen möchte, muss in der Lage sein, jederzeit richtig zu reagieren. Wir vermitteln die nötigen Kenntnisse für das Führen aller Arten von Staplern - auch Seitenstapler und Schubstapler werden im Kurs berücksichtigt. Es geht darum, die wirklich wichtigen Kenntnisse kompakt zu vermitteln, damit jeder angehende Staplerfahrer richtig und sicher mit seinem Fahrzeug unterwegs ist.
Wer flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane führen möchte, braucht eine spezielle Kranführerausbildung. Diese Ausbildung richtet sich an alle Personen ab 18 Jahre und vermittelt alle nötigen Kenntnisse, damit ein sicherer Umgang mit sämtlichen Arten von Kranen möglich ist. Berufskraftfahrer sollten den Kranschein erwerben, verbessert er doch die Stellung auf dem Arbeitsmarkt.
Verschiedene AusbildungsartenSoll der Kranführerschein abgelegt werden, so sind hier verschiedene Ausbildungen möglich. Zum einen wird mit der Kranführerausbildung erreicht, dass flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane sicher und umsichtig geführt werden können. Zum anderen richtet sich die Ausbildung an Kranführer, die Turmdreh- und Auslegerkrane sowie Fahrzeug- und Ladekrane - letztgenannter Kurs richtet sich speziell an Berufskraftfahrer - führen wollen.
Effektive Kranführerausbildung - KranscheinDie Kranführerausbildung ist mit einem speziellen Kurs zielgerichtet und effektiv durchführbar. Es werden die Kenntnisse vermittelt, die im täglichen Umgang mit den Kranen wichtig sind, die zu einer sicheren Arbeitsweise gehören und die gesetzlichen Grundlagen berücksichtigen. Es geht des Weiteren um eine sicherheitstechnische Ausrüstung sowie das Wissen um den Kranaufbau. Für den Kranführerschein wird außerdem die Unfallverhütung angesprochen. Natürlich gehört das praktische Arbeiten am Kran ebenfalls zur Ausbildung dazu, so dass am Ende der Kranschein wirklich zu bestehen ist.
Wer mit der Verpackung, der Befüllung oder dem Transport von gefährlichen Gütern befasst ist, braucht eine spezielle Qualifizierung: den ADR-Schein. Nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz muss eine so genannte ADR Ausbildung nachgewiesen werden, damit mit Gefahrgut umgegangen werden darf.
Arten der Qualifizierung zur GefahrgutbeförderungDer Basiskurs vermittelt die nötigen Kenntnisse für den Transport von Gefahrgut. Für den ADR-Schein gibt es darüber hinaus einen Kurs zur Erweiterung der Kenntnisse, dieser befasst sich mit der Beförderung der gefährlichen Güter in Tanks. Beide Kurse können auch kombiniert belegt werden. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, einen ADR Schein als Kombination für alle Klassen zu erwerben.
Was wird im ADR Kurs erlernt?Für den ADR-Schein müssen umfassende Kenntnisse im Bereich des Transports von Gefahrgut nachgewiesen werden. Es geht zum Beispiel um das richtige Verhalten beim Gefahrguttransport, wobei der Transport von Gasen und Flüssigkeiten ebenso abgehandelt wird wie der von radioaktiven Stoffen. Natürlich geht es auch um die derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen für den Gefahrguttransport. Der ADR Schein vermittelt also umfassende Kenntnisse im Bereich des Transports gefährlicher Güter, so dass ein sicherer Umgang mit diesen möglich ist.
Im Zeitraum von drei bis neun Monaten nach bestandener B-Führerscheinprüfung ist das Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. Dieses dauert einen Tag und beinhaltet neben dem richtigen Fahrverhalten in kritischen Situationen auch ein Gruppengespräch mit einem Verkehrspsychologen. Dieses eintägige, verpflichtende Fahrtraining wird umgangssprachlich oft als Schleuderkurs bezeichnet.
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